Der Oberste Gerichtshof hat am Montag zugestimmt, eine Beschwerde gegen die Zulassungsverfahren an vier selektiven Magnet-Mittelschulen im Montgomery County in Maryland, einem Vorort von Washington, D.C., zu verhandeln. Die Beschwerde war von einer Gruppe von Eltern eingereicht worden, die behaupten, die Verfahren diskriminierten asiatisch-amerikanische Schülerinnen und Schüler.1,4,5,7
Die Elterngruppe Verband für Bildungsgerechtigkeit (Association for Education Fairness) erklärte in ihrer Klage, die Zulassungsregeln des Bezirks seien formal rassenneutral, sollten aber die Aufnahme von Schwarzen und Latinos fördern und asiatisch-amerikanische Bewerber benachteiligen. Das Gericht wird prüfen, ob die Gruppe genügend Belege für Diskriminierung vorgelegt hat, damit der Fall weiterverhandelt werden kann. Sollten die Richterinnen und Richter zugunsten der Gruppe entscheiden, könnte die Klage wiederbelebt werden.1,4
Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Die US-Bezirksrichterin Paula Xinis verwarf sie 2022 mit dem Hinweis, dass der Anteil zugelassener asiatisch-amerikanischer Schülerinnen und Schüler höher war als ihr Anteil an allen Bewerbern für die Magnetschulen. Sie stellte außerdem keine Belege dafür fest, dass das Losverfahren mit diskriminierender Absicht umgesetzt wurde. Das Berufungsgericht des Vierten Bezirks (Fourth Circuit Court of Appeals) bestätigte diese Entscheidung und stützte sich unter anderem auf ein neueres Urteil zu einer hochselektiven Magnetschule in Virginia, wo asiatisch-amerikanische Schülerinnen und Schüler im Verhältnis zum Bewerberpool ebenfalls überrepräsentiert waren.1,4
Das Auswahlverfahren des Bezirks, das er Pandemieplan (Pandemic Plan) nennt, wurde im Schuljahr 2021/2022 während der COVID-19-Pandemie eingeführt, wie Al Jazeera berichtet. Dabei werden alle Schülerinnen und Schüler auf ihr akademisches Potenzial geprüft. Anschließend werden per Losverfahren Schülerinnen und Schüler aus diesem Pool zufällig einem Förderunterricht an einer Magnetschule oder einer örtlichen Schule zugewiesen. Ein Teil des Verfahrens stuft die Leistung eines Schülers ein, indem seine Testergebnisse mit denen von Schülerinnen und Schülern aus Familien mit ähnlichem Einkommen verglichen werden.1
ABC News schildert den Ursprung der Änderung anders. Sie sei aus Arbeiten hervorgegangen, die vor rund zehn Jahren begonnen hatten, als eine Beratungsfirma beauftragt wurde, zu prüfen, wie das Schulsystem Schülerinnen und Schüler für seine Magnetprogramme der Mittelstufe auswählte. Der Bezirk habe daraufhin seine Zulassungsregeln so geändert, dass die Armutsquote der besuchten Schulen berücksichtigt wurde. Danach sei der Anteil asiatisch-amerikanischer Schülerinnen und Schüler gesunken, die in wohlhabenden, leistungsstarken Schulen konzentriert gewesen waren. Die Kläger erklärten ihrerseits, asiatisch-amerikanische Schülerinnen und Schüler seien in „leistungsstarken Grundschulen mit geringer Armut“ konzentriert, und die Vorauswahl erschwere ihnen den Zugang zum Losverfahren.1,4
Die Elterngruppe reichte die Klage 2020 ein. Kurz darauf strich das Schulsystem, das mehr als 150.000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet, eine zusätzliche Präsenzprüfung. Nun qualifizieren sich Schülerinnen und Schüler für das Losverfahren anhand ihrer Ergebnisse bei standardisierten Tests. Schülerinnen und Schüler an wohlhabenderen Schulen, wo asiatisch-amerikanische Schülerinnen und Schüler konzentriert sind, müssen bei diesem Test jedoch bessere Ergebnisse erzielen, um in das Losverfahren zu gelangen.4
Die Anwälte der Eltern argumentierten, es reiche nicht aus zu vergleichen, ob eine betroffene rassische Gruppe unter den Bewerbern angemessen vertreten ist, und auch andere Belege für Diskriminierung müssten berücksichtigt werden. „Nach dem Maßstab des Bewerberpools kann die Regierung bestimmte rassische Ziele setzen, sie erreichen und eine Prüfung der diskriminierenden Absicht vermeiden“, schrieben sie in ihrer Berufung beim Obersten Gerichtshof, solange sie Rasse in ihrem Verfahren nicht ausdrücklich benenne.1,4
Das Schulsystem argumentiert durchgehend, die Regelung sei rassenneutral. In einem Schriftsatz, mit dem der Oberste Gerichtshof gebeten wird, den Fall nicht anzunehmen, schrieben seine Anwälte: „Der Pandemieplan ist eine farbenblinde Lotterie.“ Sie fügten hinzu: „Nichts am Pandemieplan, seiner Geschichte oder seinem Zweck verstößt gegen die Verfassung.“1,4
Die Richterinnen und Richter werden nun prüfen, ob eine Gruppe, die sich durch eine rassenneutrale Regelung benachteiligt sieht, nachweisen muss, dass sie unverhältnismäßig geschädigt wurde, um eine absichtliche Diskriminierung zu belegen. Reason, das den Fall beschrieb, formulierte die Frage so: „[o]b ein Kläger, der eine formal neutrale Zulassungsregel als rassisch diskriminierend anficht, nachweisen muss, dass die betroffene rassische Gruppe im Verhältnis zu ihrem Anteil am Bewerberpool insgesamt eine ungleiche Auswirkung erlitten hat“.1,5
Der Fall kommt drei Jahre, nachdem eine Mehrheit des Gerichts die Affirmative Action bei Zulassungen an Universitäten gekippt hatte. The Hill merkte an, die Entscheidung von 2023 habe offene Fragen dazu gelassen, wie weit Schulbezirke noch gehen dürfen, um Vielfalt zu fördern. Die Parteien und Kommentatoren sehen diesen Fall als Test für dieses Urteil.4,7
Das Gericht hat noch keine Anhörung terminiert. ABC News berichtete, die Richterinnen und Richter würden den Fall voraussichtlich in den kommenden Monaten verhandeln, und Al Jazeera meldete, ein Urteil sei bis Juni zu erwarten.1,4